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Herausgeber und Redaktionelle Verantwortung:

Elke Kirchgeßner
Kreuzbichlstraße 36
83071 Stephanskirchen, Rosenheim

Elektronische Postanschrift:
info@cd-kirchgessner.de
Telefon: 0 80 36 - 90 89 29

Design, Bild, Konzept und Programmierung: Elke Kirchgeßner

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Urheberschutz, Nutzung und Datenschutz

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Ergotherapiepraxis Nadja Haas, München

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Büro für Corporate-Design, CD-Kirchgeßner

Diese Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht und gelten für alle zwischen dem Designer und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge.

1. Haftung

    1.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Dies trifft auch auf Schäden zu, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
    1.2. Die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild übernimmt der Auftraggeber mit Abnahme des Werkes.
    1.3. Der Designer haftet nicht für markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
    1.4. Das Werk gilt als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen wenn Beanstandungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich geltend gemacht wurden.

2. Vergütung

    2.1. Bei den Vergütungen handelt es sich um Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
    2.2. Sollten Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt werden, ist der Designer berechtigt die dafür vorgesehene Vergütung zu verlangen.

3. Datenherausgabe und Datensicherung

    3.1. Die Herausgabe von "offenen Daten" wie. Satzdateien bedarf gesonderter Vereinbarungen und entsprechender der Vergütung.
    3.2. Die vom Designer an den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Dateien, dürfen nur nach Absprache und mit Erlaubnis des Designers verwendet oder umgeändert werden.
    3.3. Für Mängel an Daten und Dateien sowie Datenträger und für Fehler die beim Import von Daten und Dateien auf das System des Auftraggebers entstehen, ist der Designer von der Haftung ausgeschlossen.

4. Gestaltungsfreiheit

    4.1. Für den Designer besteht Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Auftrags. Führen Änderungswünsche des Auftraggebers nach oder während der Produktion zu Mehrkosten, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
    4.2. Für die vom Auftraggeber an den Designer übergebenen Daten, versichert der Auftraggeber, daß er zur Verwendung dieser berechtigt ist und dies frei von Rechten an Dritten sind. Sollten Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter oder der Auftraggeber nicht zur Verwendung der Daten berechtigt sein, ist der Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter frei gestellt.

5. Nutzungs- und Urheberrecht

    5.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur nach Absprache und Einwilligung des Designers verändert werden. Für jede vollständige oder teilweise Nachahmung des Designs ist die Erlaubnis des Designers einzuholen und gegebenenfalls zu vergüten.
    5.2. Der Designer überträgt nur das einfache Nutzungsrecht, für den beauftragten Zweck der Verwendung, an den Auftraggeber soweit nichts anderes vereinbart ist. Das Recht auf Verwendung von Entwürfen und Vervielfältigungen zur Eigenwerbung bleibt dem Designer erhalten, auch nachdem er dem Auftraggeber die ausschließlich eingeräumten Nutzungsrechte übertragen hat.
    5.3. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit schriftlicher Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber möglich.
    5.4. Erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.

6. Schlussbestimmungen

    6.1. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Geschäfts- bedingungen nicht.
Hinweis zur Abgabe an die Künstlersozialkasse

Liebe Kunden,

bitte bedenken Sie, dass auf meine Netto-Rechnungsbeträge möglicherweise eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Genauere Informationen kann Ihnen hierüber Ihr Steuerberater geben.

Meine Beweggründe

Ich persönlich bin über diese Abgabe nicht erfreut, da ich der Meinung bin, dass:
1. Werbegrafik kein künstlerischer Beruf ist, und
2. ein Unternehmen versuchen sollte sich selbst zu tragen.

Deshalb bin ich auch kein Mitglied in der KSK, finanziere meine Krankenkassen-, Renten- und Sozialabgaben aus meiner eigenen Tasche und profitiere nicht von den Sozialleistungszahlungen der KSK. Deswegen freue ich mich über jede Zusammenarbeit mit Ihnen.

Gründe für die Beauftragung eines Freiberuflers

Als Freiberuflicher Grafikdesigner (Kommunikationsdesigner) ist meine Vergütung in der Regel wesentlich geringer als die Vergütung für die gleiche Leistung bei einer Werbeagentur. Die Druckkosten für Ihre Werbeunterlagen werden Ihnen ohne Aufschlag meinerseits, von der Druckerei in Rechnung gestellt. Anders als bei vielen Werbeagenturen verdiene ich an den Druckkosten nicht mit, da ich als Freiberufler auch keinen Handel treiben darf. Als freiberuflich Selbständiger profitiere ich von einem geringeren Verwaltungsaufwand und verzichte auf überflüssige Repräsentationskosten, was ich meinen Kunden zugute kommen lasse.

Zu beachten ist, dass auch bei der Beauftragung einer Werbeagentur nicht nur höhere Verwaltungs- und Repräsentationskosten anfallen, sondern ebenso die für die Mitarbeiter zu zahlenden Lohnnebenkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Nicht selten verkaufen Ihnen Werbeagenturen auch den Druck Ihrer Werbeunterlagen und schlagen hier noch einen Obolus auf. Somit ist die Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur nicht unbedingt Preisgünstiger.

Warum gibt es die KSK-Abgabe

Künstler schaffen für die Allgemeinheit hohe Werte, wie Musik, Malerei oder Theater, an denen wir uns erfreuen und die uns das Leben schöner machen – wer singt nicht gerne neben der Arbeit sein Lieblingslied oder erinnert sich gerne an den letzten Konzert- oder Theaterbesuch? Da Kunstschaffende wie Maler, Schauspieler (ich rede hier nicht von Hollywoodgrößen), Musiker in der Regel keine Großverdiener sind, hat der Gesetzgeber beschlossen, ihnen einen Teil der Sozialversicherungen zu finanzieren und der Verarmung dieser Berufsgruppe vorzubeugen.

Warum muss der Auftraggeber die KSK-Gebühren zahlen

Da Sie als Unternehmer die künstlerische Leistung zur Verwertung Ihrer eigenen Produkte nutzen.

Ein kleiner Trost

Sie können Sich somit als "Kulturförderer" fühlen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Und wie gesagt, ich freue mich über jeden Auftrag um mein Leben zu bestreiten und für das Alter vorzusorgen!
Ihre Elke Kirchgeßner